Satzungsänderung

Nach der Satzungsänderung (eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heilbronn – Aktenzeichen VR 3253 – am 26.02.2011) ist der Verein nun ein reiner Förderverein, der seine finanziellen Mittel für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Altenhilfe zu verwenden hat.
§ 4 der Satzung lautet nun:
„Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe insbesondere durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der Stadt Weinsberg, der Kirchen und Vereine.“